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Allein im Einsatz: Wer merkt es, wenn deinem Mitarbeiter etwas passiert?

Es ist Freitag, kurz nach 19 Uhr. Deine Reinigungskraft putzt noch die Büros eines Kunden am Stadtrand, dein Haustechniker tauscht im Keller eines Wohnhauses eine Pumpe, und du sitzt längst beim Abendessen. Beide arbeiten allein, was in vielen kleinen Betrieben völlig normal ist. Was aber, wenn einer von ihnen auf der Kellerstiege ausrutscht und mit gebrochenem Bein am Boden liegt, während das Handy im Auto liegt? Vermisst wird er womöglich erst am Montag. Diese Frage stellen sich erstaunlich wenige Unternehmer, obwohl das Gesetz eine klare Antwort darauf verlangt.

Was das Gesetz von dir erwartet

Die entscheidende Stelle im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist kurz. Laut § 61 Abs. 6 ASchG darf an Arbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr sowie an abgelegenen Arbeitsplätzen ein Arbeitnehmer nur dann allein beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung sichergestellt ist. Mit Überwachung meint der Gesetzgeber die Gewissheit, dass bei einer Verletzung oder einem Notfall rechtzeitig Hilfe kommt.

Betroffen sind mehr Branchen, als man auf den ersten Blick glaubt. Die Arbeitsinspektion nennt Wartungs- und Reinigungsarbeiten, Kontrollgänge in weitläufigen Anlagen sowie Schicht-, Samstags- und Sonntagsarbeit als typische Beispiele. In der Praxis kommen Hausbetreuer, mobile Pflegekräfte, Elektriker auf Einzelbaustellen und alle dazu, die abends allein im Lager stehen. Ist niemand in Sicht- und Rufweite, liegt in der Regel Alleinarbeit vor.

Wie viel Zeit bleibt bis zur Hilfe?

zeit bis zur hilfe

Auf ihrer Informationsseite zu Alleinarbeitsplätzen beschreibt die Arbeitsinspektion, wie du dabei vorgehst. Zuerst schätzt du ein, wie gefährlich eine Tätigkeit ist und wie schnell ein Verletzter im schlimmsten Fall Hilfe bräuchte. Bei geringer Gefahr, vergleichbar mit Büroarbeit, genügt oft ein vereinbarter Kontrollanruf am Anfang und am Ende des Einsatzes. Muss die Hilfe dagegen innerhalb weniger Minuten da sein, etwa nach einem Stromschlag, ist Alleinarbeit gar nicht zulässig.

Die meisten kleinen Betriebe bewegen sich irgendwo dazwischen. Die Broschüre der Behörde rechnet zum Beispiel bei einem Oberschenkelbruch mit etwa einer Stunde bis zur Ersten Hilfe. Dafür braucht es mindestens halbstündliche Kontrollen oder ein Alarmsystem, das die verletzte Person selbst auslösen kann. Nach einem Sturz in die Tiefe mit Becken- oder Wirbelsäulenverletzung bleibt deutlich weniger Zeit, und dann muss ein Gerät auch ohne Zutun des Verunglückten Alarm schlagen. Diese Zeitspannen gelten übrigens für angenehme Temperaturen. Wer im Winter allein auf einem unbeheizten Dachboden oder in einer kalten Halle arbeitet, hat entsprechend weniger Spielraum.

Vom Kontrollanruf zum Alarm am Körper

Viele Firmen beginnen mit Anrufen zu fixen Uhrzeiten. Das kostet kaum etwas, hat aber Schwächen, die die Arbeitsinspektion selbst aufzählt. Anrufe werden vergessen, sie reißen Menschen aus der Arbeit, und bis jemand bemerkt, dass am anderen Ende keiner abhebt, vergeht wertvolle Zeit. Wer bewusstlos auf dem Boden liegt, kann ohnehin nicht mehr zurückrufen.

Tragbare Alarmgeräte schließen genau diese Lücke. Ein GPS-Tracker von MiniFinder lässt sich am Gürtel, an der Arbeitskleidung oder um den Hals tragen und vereint drei Funktionen, auf die es bei Alleinarbeit ankommt: einen SOS-Knopf, eine automatische Sturzerkennung und eine Sprechverbindung direkt über das Gerät. Drückt dein Mitarbeiter den Knopf oder stürzt er, bekommen die hinterlegten Kontakte sofort eine Meldung mit seinem Standort. Die Kollegin im Büro kann ihn dann gleich über das Gerät anrufen und weiß, in welchem Keller sie suchen muss. Für die Akzeptanz im Team ist ein Detail wichtig, auf das auch die Behörde hinweist: Niemand möchte sich ständig beobachtet fühlen. Deshalb lässt sich einstellen, ob der Standort laufend oder nur im Notfall übermittelt wird.

Technik allein erfüllt die gesetzlichen Pflichten trotzdem noch nicht. Die Maßnahmen gehören ins Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument, und für Alleinarbeit soll ein schriftlicher Alarmplan aufliegen. Irgendwer muss den Alarm auch empfangen und wissen, was dann zu tun ist. Nimm dir deshalb einen Nachmittag Zeit, geh mit deinem Team alle Einsätze durch, bei denen jemand allein unterwegs ist, und legt gemeinsam fest, wer im Ernstfall reagiert. Danach schmeckt auch das Abendessen am Freitag wieder besser.

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