Gewerbe ummelden bei Umzug: So gelingt die Ummeldung problemlos und schnell
Die Gewerbeummeldung ist für viele Unternehmer ein wichtiger bürokratischer Schritt, wenn sich Änderungen im Betrieb ergeben. Egal, ob Sie den Standort wechseln, die Rechtsform ändern oder den Namen Ihrer Firma anpassen – Gewerbe ummelden bei Umzug ist Pflicht.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wie und wann Sie Ihr Gewerbe ummelden müssen, welche Formulare nötig sind, welche Gebühren anfallen und welche Behörden zuständig sind.
Was bedeutet Gewerbe ummelden?
Die Gewerbeummeldung ist die behördliche Meldung einer Änderung bei einem bereits angemeldeten Gewerbe. Dabei kann es sich um folgende Fälle handeln:
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Standortwechsel
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Änderung der Rechtsform
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Namensänderung der Firma
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Änderung der Tätigkeit
Diese Ummeldung muss beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen, damit Ihre Daten aktuell bleiben und Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Wann ist eine Gewerbeummeldung erforderlich?
Eine Gewerbeummeldung ist dann notwendig, wenn sich wesentliche Informationen zu Ihrem Gewerbe ändern. Folgende Änderungen erfordern eine Ummeldung:
| Änderungstyp | Beispiele | Ummeldung notwendig? |
|---|---|---|
| Betriebsstandort | Umzug innerhalb oder außerhalb der Gemeinde | Ja |
| Rechtsform | Wechsel von Einzelunternehmen zu GmbH | Ja |
| Firmenname | Änderung des Namens oder der Firma | Ja |
| Tätigkeit | Erweiterung, Einschränkung oder Änderung der Art der Tätigkeit | Ja |
| Zweigniederlassung / Zweigstelle | Eröffnung oder Schließung | Ja |
Schritt-für-Schritt: So funktioniert die Gewerbeummeldung
Der Ablauf einer Gewerbeummeldung gestaltet sich meistens wie folgt:
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Formular besorgen
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Holen Sie das Formular zur Gewerbeummeldung beim Gewerbeamt oder online.
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Formular ausfüllen
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Füllen Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrem Gewerbe aus, z.B. neue Adresse, Rechtsform, Name.
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Benötigte Dokumente bereithalten
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Zum Beispiel: aktueller Gewerbeschein, Genehmigungen oder Nachweise über Änderungen.
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Unterlagen einreichen
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Reichen Sie Formular und Dokumente beim zuständigen Ordnungsamt ein, persönlich, postalisch oder per E-Mail.
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Gebühren entrichten
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Zahlen Sie die anfallenden Gebühren direkt beim Amt oder online.
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Bestätigung abwarten
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Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Ummeldung.
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Gewerbe ummelden bei Umzug: zuständige Stellen für die Gewerbeummeldung
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebssitz:
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Gewerbeamt / Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde
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Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) (für bestimmte Branchen)
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Finanzamt (zur Information über die Änderung)
Formular und Dokumente für die Gewerbeummeldung
Benötigte Unterlagen auf einen Blick:
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Formular zur Gewerbeummeldung (vom Gewerbeamt)
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Aktueller Gewerbeschein
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Nachweise über Änderungen (z.B. Genehmigungen, Kopie Handelsregister)
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Ausweisdokument des Gewerbetreibenden
Gebühren bei der Gewerbe-Ummeldung

Screenshot
Die Gebühren für eine Gewerbeummeldung sind abhängig von der jeweiligen Kommune. Zur Orientierung:
| Art der Ummeldung | Gebühren (ca.) |
|---|---|
| Standard-Ummeldung | 15 – 40 Euro |
| Ummeldung bei Standortwechsel | 30 – 60 Euro |
| Rückwirkende Ummeldung | ggf. zusätzliches Bußgeld |
Rückwirkende Gewerbeummeldung – geht das?
Eine rückwirkende Ummeldung ist grundsätzlich möglich, jedoch nur innerhalb von etwa 4 bis 6 Wochen nach Änderung. Eine verspätete Ummeldung kann mit Bußgeldern belegt werden. Daher sollten Sie Ihre Gewerbeummeldung möglichst zeitnah vornehmen.
Gewerbe ummelden bei Standortwechsel
Beim Umzug Ihres Betriebssitzes gilt es folgende Schritte zu beachten:
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Alten Standort abmelden beim bisherigen Gewerbeamt
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Neuen Standort anmelden beim zuständigen Amt der neuen Gemeinde oder Stadt
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Gewerbeummeldung erfolgt in zwei Schritten: Abmeldung am alten und Anmeldung am neuen Standort
Wichtig: Innerhalb derselben Gemeinde ist meist nur eine Ummeldung notwendig.
Gewerbeummeldung bei Gesellschaften (GbR, GmbH, OHG)
Für juristische Personen gelten folgende Besonderheiten:
| Gesellschaftsform | Besonderheiten bei Ummeldung |
|---|---|
| GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | Ummeldung erfolgt beim Gewerbeamt; keine Eintragung ins Handelsregister notwendig |
| OHG (Offene Handelsgesellschaft) | Gewerbeummeldung plus Eintragung im Handelsregister erforderlich |
| GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) | Ummeldung und Handelsregister-Anpassung nötig |
Folgen bei Nicht-Ummeldung des Gewerbes
Wer sein Gewerbe nicht rechtzeitig ummeldet, riskiert:
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Bußgelder durch das Ordnungsamt
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Probleme bei der Steuererklärung (Finanzamt wird nicht korrekt informiert)
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Schwierigkeiten mit der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
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Rechtliche Unsicherheiten im Geschäftsbetrieb
Fazit: Gewerbe ummelden bei Umzug – Darauf sollten Sie unbedingt achten
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Eine Gewerbeummeldung ist Pflicht bei Änderungen von Standort, Rechtsform oder Firmenname.
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Die Ummeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt.
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Notwendig sind das entsprechende Formular, der aktuelle Gewerbeschein und Nachweise der Änderung.
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Die Gebühren variieren je nach Gemeinde und Art der Ummeldung.
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Eine rückwirkende Ummeldung ist möglich, sollte aber schnell erledigt werden.
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Bei einem Standortwechsel müssen Sie das Gewerbe am alten Standort abmelden und am neuen anmelden.
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Gesellschaften müssen oft zusätzlich ihre Daten im Handelsregister anpassen.
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Ohne Ummeldung drohen Bußgelder und rechtliche Probleme.
Häufige Fragen zum Thema Gewerbe ummelden bei Umzug
Wie lange hat man Zeit, ein Gewerbe umzumelden?
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Sie müssen Ihr Gewerbe innerhalb von 1 Monat nach der Änderung (z. B. Standortwechsel, Rechtsformänderung) beim zuständigen Gewerbeamt ummelden.
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Gesetzlich sind maximal 4 bis 6 Wochen üblich, danach kann es zu Bußgeldern kommen.
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Eine rechtzeitige Ummeldung vermeidet Probleme mit Behörden wie dem Ordnungsamt oder Finanzamt.
Was passiert, wenn man das Gewerbe nicht ummeldet?
| Folgen bei Nicht-Ummeldung | Beschreibung |
|---|---|
| Bußgelder | Ordnungsamt kann Geldstrafen verhängen. |
| Probleme mit dem Finanzamt | Steuerliche Angaben sind nicht korrekt. |
| Verzögerungen bei Genehmigungen | Wichtige Bescheinigungen könnten entfallen. |
| Rechtliche Unsicherheit | Betrieb läuft ohne gültige Genehmigungen. |
Kurz gesagt: Die Gewerbeummeldung ist Pflicht – sonst drohen finanzielle und rechtliche Konsequenzen.
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich umziehe?
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Ja, wenn der neue Standort in einer anderen Gemeinde oder Stadt liegt, müssen Sie Ihr Gewerbe am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort anmelden.
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Innerhalb derselben Gemeinde reicht meist eine einfache Gewerbeummeldung aus.
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Bei einer Standortverlegung sollten Sie das Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt immer rechtzeitig melden, damit die Daten aktuell bleiben.








