Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn – Geht das wirklich so einfach?
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Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn – Geht das wirklich so einfach?

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist rechtlich bindend – aber was passiert, wenn man den Job doch nicht antreten möchte? In diesem Ratgeber erfährst du, ob eine Kündigung vor Arbeitsantritt möglich ist, welche gesetzlichen Regelungen gelten und was du als Arbeitnehmer bei Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn beachten solltest.

Gerade in der heutigen Arbeitswelt mit schnellen Entscheidungen und häufigen Jobwechseln ist dieses Thema aktueller denn je. Wer sich aus einem Arbeitsvertrag lösen möchte, sollte gut informiert sein – denn eine unüberlegte Entscheidung kann rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Was ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt?

Die Kündigung vor Arbeitsantritt bezeichnet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn. Das bedeutet: Der Arbeitsvertrag wurde bereits unterschrieben, die Arbeitsleistung aber noch nicht erbracht.

Merkmale der Kündigung vor Arbeitsantritt:

Merkmal Bedeutung
Arbeitsvertrag unterschrieben Ja
Arbeitsverhältnis angetreten Nein
Kündigung möglich Ja, mit Einhaltung der Frist
Rücktritt vom Vertrag möglich? Nein, nur Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt möglich?

Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt möglich?

Ja, eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist grundsätzlich möglich. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Allerdings gelten dabei die vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen.

Wichtig ist: Der Arbeitsvertrag kann Regelungen enthalten, die eine Kündigung vor Dienstantritt ausschließen. Solche Klauseln sind grundsätzlich wirksam, müssen aber eindeutig formuliert sein.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Kündigung vor Arbeitsbeginn?

Es gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Kündigungsfristen im Überblick:

Situation Kündigungsfrist
Keine gesonderte Regelung Vier Wochen zum 15. oder Monatsende
Probezeit vereinbart 14 Tage
Vertraglich andere Regelung Laut Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Beachte: Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung – nicht mit dem Datum der Absendung.

Muss ich vor dem ersten Arbeitstag erscheinen?

Nein, wenn du fristgerecht und rechtzeitig vor Arbeitsantritt kündigst, musst du am ersten Arbeitstag nicht erscheinen.

Voraussetzungen:

  • Die Kündigung wurde fristgerecht und schriftlich zugestellt.

  • Das Arbeitsverhältnis endet vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn.

Beispiel:
Du hast einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn am 1. Juli unterschrieben. Wenn du am 1. Juni kündigst und die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen gilt, endet das Arbeitsverhältnis am 30. Juni – du musst dann am 1. Juli nicht erscheinen.

Was passiert mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag?

Ein bereits unterschriebener Arbeitsvertrag ist rechtsgültig und kann nicht einfach widerrufen werden. Eine Rücknahme der Unterschrift oder ein Rücktritt ist nicht vorgesehen.

Handlungsmöglichkeiten:

  • Ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist

  • Einvernehmliche Aufhebung des Vertrags durch einen Aufhebungsvertrag

Auch wenn der Arbeitsantritt noch bevorsteht, entfaltet der Arbeitsvertrag volle Rechtskraft. Nur eine formgerechte Kündigung oder ein beidseitiger Aufhebungsvertrag können das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden.

Gibt es eine Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt?

Gibt es eine Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt?

Einige Arbeitsverträge enthalten Klauseln über Vertragsstrafen für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Job nicht antritt.

Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Vertragsstrafe:

  • Die Vertragsstrafe ist ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt.

  • Sie ist klar und verständlich formuliert.

  • Die Höhe der Strafe ist verhältnismäßig.

Ob eine solche Klausel im Einzelfall wirksam ist, hängt von ihrer konkreten Formulierung ab. Viele Vertragsstrafen sind rechtlich angreifbar, insbesondere wenn sie pauschal oder überzogen formuliert sind.

Wie sieht ein korrektes Kündigungsschreiben vor Antritt aus?

Eine Kündigung vor Arbeitsbeginn muss schriftlich erfolgen – laut § 623 BGB ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben.

Inhalte des Kündigungsschreibens:

  • Vollständige Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Hinweis auf den unterschriebenen Arbeitsvertrag

  • Kündigungstermin unter Einhaltung der Frist

  • Bitte um schriftliche Bestätigung

  • Eigenhändige Unterschrift

Beispieltext:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Unternehmen GmbH
Frau Meier
Beispielstraße 2
12345 Beispielstadt

Datum

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Frau Meier,

hiermit kündige ich den am 15. Mai 2025 geschlossenen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Kann der Arbeitgeber den Vertrag ebenfalls vorzeitig kündigen?

Auch der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen vor Arbeitsantritt kündigen. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für Arbeitnehmer: schriftlich, fristgerecht und unter Berücksichtigung vertraglicher Vereinbarungen.

Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – etwa arglistige Täuschung beim Vertragsabschluss.

Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?

Statt zu kündigen, kann man das Arbeitsverhältnis auch auf andere Weise beenden.

Mögliche Alternativen:

  • Aufhebungsvertrag:
    Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Frist.

  • Verschiebung des Arbeitsbeginns:
    Wenn beide Seiten zustimmen, kann der Starttermin geändert werden.

Vorteil eines Aufhebungsvertrags: Keine einseitige Kündigung notwendig, flexible Gestaltung der Vertragsauflösung.

Worauf sollte man beim Arbeitsvertrag achten?

Worauf sollte man beim Arbeitsvertrag achten?

Bereits vor Unterzeichnung sollte der Arbeitsvertrag genau geprüft werden – insbesondere im Hinblick auf Regelungen zur Kündigung.

Prüffragen:

  • Ist eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen?

  • Welche Kündigungsfrist gilt?

  • Gibt es eine Vertragsstrafe für Nichtantritt?

  • Wurde eine Probezeit vereinbart?

  • Welche Regelungen gelten im Falle einer einvernehmlichen Aufhebung?

Ein transparenter und klar formulierter Arbeitsvertrag schützt beide Seiten – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Zusammenfassung: Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn

  • Eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ist grundsätzlich möglich.

  • Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB), wenn nichts anderes vereinbart wurde.

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

  • Vertragsstrafen sind nur wirksam, wenn sie rechtlich korrekt vereinbart wurden.

  • Der Arbeitgeber kann ebenfalls kündigen, unter Einhaltung der gesetzlichen Regeln.

  • Ein Aufhebungsvertrag bietet eine flexible und einvernehmliche Alternative zur Kündigung.

  • Wer nicht erscheinen will, muss rechtzeitig kündigen, um nicht zur Arbeitsaufnahme verpflichtet zu sein.

  • Der Arbeitsvertrag sollte vor Unterschrift sorgfältig geprüft werden – insbesondere hinsichtlich Kündigungsregelungen und möglicher Strafklauseln.

Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn – Häufige Fragen und Antworten

Kann man von einem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurücktreten?

Nein, ein Rücktritt im rechtlichen Sinn ist bei einem Arbeitsvertrag nicht möglich – auch nicht vor dem ersten Arbeitstag.

Stattdessen gibt es zwei Wege:

  • Ordentliche Kündigung:
    Du kannst den unterschriebenen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen – auch vor Arbeitsbeginn.

  • Aufhebungsvertrag:
    In Absprache mit dem Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgehoben werden – ohne Fristen.

Wichtig: Ein Arbeitsvertrag entfaltet bereits mit der Unterschrift Rechtswirkung. Eine einfache Rücknahme ist rechtlich nicht vorgesehen.

Wie kommt man aus einem Arbeitsvertrag vor Antritt raus?

Es gibt mehrere rechtlich saubere Möglichkeiten, aus einem noch nicht angetretenen Arbeitsvertrag auszusteigen:

Mögliche Wege:

  1. Ordentliche Kündigung

    • Schriftlich und fristgerecht

    • Gilt auch vor Arbeitsbeginn (§ 622 BGB)

    • Kündigungsfrist beachten (meist 4 Wochen)

  2. Aufhebungsvertrag

    • Einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber

    • Keine Frist notwendig

    • Besonders geeignet bei kurzfristiger Umorientierung

  3. Kündigung während der Probezeit

    • Falls eine Probezeit vereinbart wurde, oft mit nur 14 Tagen Frist

    • Möglich auch vor dem ersten Arbeitstag

Tipp: Prüfe den Arbeitsvertrag auf Klauseln zur Kündigung vor Dienstantritt oder Vertragsstrafen.

Was passiert, wenn ich meinen neuen Job doch nicht antreten möchte?

Wenn du deinen neuen Job nicht antreten möchtest, hängt die rechtliche Situation davon ab, ob du aktiv kündigst oder einfach nicht erscheinst.

Handlung Konsequenz
Fristgerechte Kündigung Arbeitsverhältnis endet sauber, keine Nachteile
Aufhebungsvertrag Flexibler Ausstieg im Einvernehmen, ohne formale Kündigung
Nicht erscheinen ohne Kündigung Vertrag bleibt bestehen, mögliche Vertragsstrafe oder Schadensersatzforderung durch den Arbeitgeber

Wichtig:

  • Das bloße Nicht-Erscheinen kann rechtliche und finanzielle Folgen haben.

  • Es ist immer besser, das Arbeitsverhältnis formal korrekt zu beenden.

  • Ein schriftliches Kündigungsschreiben ist gesetzlich vorgeschrieben.

Empfehlung: Frühzeitig kommunizieren und entweder kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vorschlagen.

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