Versetzung auf Wunsch des Mitarbeiters – So gelingt der berufliche Neustart
Die Versetzung auf Wunsch des Mitarbeiters ist ein wichtiges Thema in der modernen Arbeitswelt. Ob aufgrund eines Umzugs, gesundheitlicher Einschränkungen oder familiärer Veränderungen – viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie sich auf eigene Initiative versetzen lassen können. Doch wie funktioniert das rechtlich? Wann ist eine Versetzung möglich? Gibt es einen Anspruch? Und wie formuliert man einen Versetzungsantrag richtig? In diesem Artikel erhalten Sie fundierte Antworten und praxisnahe Hinweise.
Was ist eine Versetzung laut Arbeitsrecht?
Laut § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) liegt eine Versetzung vor, wenn einem Arbeitnehmer:
-
ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen wird,
-
die Tätigkeit oder der Arbeitsort wesentlich geändert wird,
-
oder die Änderung länger als einen Monat dauert.
Übersicht: Wann liegt eine Versetzung vor?
| Änderung | Gilt als Versetzung? | Beispiel |
|---|---|---|
| Wechsel des Arbeitsortes | Ja | Berlin nach Hamburg |
| Wechsel von Außendienst zu Innendienst | Ja | Außendiensttätigkeit entfällt dauerhaft |
| Temporärer Einsatz in anderer Abteilung (2 Wochen) | Nein | Kurze Urlaubsvertretung |
| Andere Aufgaben innerhalb derselben Abteilung | Nein | Gleichwertige Aufgaben |
Wann ist eine Versetzung rechtlich zulässig?
Eine Versetzung ist nur zulässig, wenn sie den arbeitsrechtlichen Vorgaben entspricht:
-
Die Vertragsgrundlage (Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung) erlaubt die Maßnahme.
-
Der Arbeitgeber bewegt sich innerhalb seines Weisungsrechts.
-
Der Betriebsrat wurde bei Bedarf ordnungsgemäß beteiligt.
Voraussetzungen im Überblick:
-
Versetzung entspricht der Formulierung im Arbeitsvertrag
-
Keine Überschreitung der Grenzen des Weisungsrechts
-
Einhaltung der Beteiligungspflichten laut Betriebsverfassungsgesetz
-
Die Versetzung darf keine unzumutbaren Nachteile für den Arbeitnehmer mit sich bringen
Rechte des Arbeitnehmers bei einer Versetzung auf Wunsch
Ein Arbeitnehmer kann eine Versetzung auf Wunsch beantragen, etwa wenn sich persönliche oder gesundheitliche Umstände ändern. Der Arbeitgeber muss diesen Wunsch wohlwollend prüfen, ist jedoch nicht grundsätzlich zur Umsetzung verpflichtet.
Arbeitnehmerrechte im Überblick:
-
Möglichkeit zur schriftlichen Beantragung
-
Prüfung durch den Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht
-
Unterstützung durch den Betriebsrat, wenn vorhanden
-
Keine Benachteiligung wegen des Antrags
So stellen Sie einen Versetzungsantrag korrekt
Ein Versetzungsantrag sollte immer schriftlich und begründet erfolgen. Die Begründung sollte nachvollziehbar und sachlich formuliert sein.
Inhalte eines guten Versetzungsantrags:
-
Betreff: „Antrag auf Versetzung“
-
Bisheriger und gewünschter Standort oder Aufgabenbereich
-
Konkrete Begründung (z. B. Wohnortwechsel, Pflegefall)
-
Wunschdatum des Wechsels
-
Kontaktdaten für Rückfragen
Beispielantrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Versetzung an den Standort [Ort] zum [Datum].
Begründung: Aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen ist mir der tägliche Arbeitsweg nicht mehr zumutbar. Eine Versetzung würde mir ermöglichen, weiterhin in vollem Umfang für das Unternehmen tätig zu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Die Rolle des Betriebsrats bei einer Versetzung
Der Betriebsrat hat bei einer geplanten Versetzung ein Mitbestimmungsrecht. Laut § 99 Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Aufgaben des Betriebsrats:
-
Prüfung, ob die Versetzung rechtmäßig ist
-
Verweigerung der Zustimmung bei sozialer Unverträglichkeit
-
Unterstützung des Arbeitnehmers bei der Antragsstellung
-
Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde, kann die Versetzung für unwirksam erklärt werden.
Besteht ein Anspruch auf Versetzung auf eigenen Wunsch?
Ein genereller Anspruch auf Versetzung auf eigenen Wunsch besteht nicht. Allerdings kann sich ein solcher Anspruch ergeben aus:
| Grundlage | Besteht ein Anspruch? | Hinweise |
|---|---|---|
| Arbeitsvertrag | Möglich | Nur bei entsprechender Formulierung |
| Betriebsvereinbarung | Möglich | Oft in größeren Unternehmen geregelt |
| Fürsorgepflicht des Arbeitgebers | Ja, bedingt | Bei gesundheitlichen oder sozialen Gründen |
| Gesetzliche Vorschriften | Nein | Kein direkter Anspruch im BetrVG |
Mögliche Gründe für eine Versetzung auf Wunsch
Ein begründeter Antrag auf Versetzung hat bessere Erfolgsaussichten. Zu den typischen Gründen zählen:
Persönliche Gründe:
-
Wohnortwechsel
-
Pflege von Angehörigen
-
Familiäre Veränderungen (Trennung, Kinderbetreuung)
-
Gesundheitliche Einschränkungen
Berufliche Gründe:
-
Wunsch nach Entwicklung in einer neuen Position
-
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
-
Wechsel vom Außendienst in den Innendienst
Versetzung ohne Zustimmung – ist das erlaubt?
Eine Versetzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist nur zulässig, wenn:
-
der Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthält
-
der Arbeitgeber sich innerhalb seines Direktionsrechts bewegt
-
die Versetzung keine unzumutbare Belastung darstellt
Andernfalls muss eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden.
Wichtig:
-
Bei erheblicher Änderung der Tätigkeit: Zustimmung erforderlich
-
Bei neuen Aufgaben oder anderem Standort: Mitwirkung des Betriebsrats notwendig
Versetzung innerhalb des Unternehmens – neue Aufgaben oder Standorte
Innerbetriebliche Versetzungen sind besonders häufig in großen Unternehmen oder im öffentlichen Dienst. Hier gelten oft geregelte Verfahren und Fristen.
Beispiele für interne Versetzungen:
-
Wechsel in eine andere Niederlassung
-
Übernahme neuer Aufgaben in gleicher Abteilung
-
Umsetzung zur besseren Vereinbarkeit von Arbeitszeiten
In vielen Fällen genügt ein formloser Antrag auf Versetzung, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Muster und Vorlage für Versetzungsanträge
Ein Muster für Versetzungsanträge kann die Formulierung erleichtern:
Betreff: Antrag auf Versetzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Versetzung an den Standort [Ort] zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Begründung: Aufgrund familiärer Umstände (Pflege eines Angehörigen) ist mein aktueller Arbeitsweg auf Dauer nicht mehr zumutbar. Eine Versetzung würde es mir ermöglichen, meine volle Arbeitsleistung weiterhin zuverlässig zu erbringen.
Ich bitte um Prüfung meines Anliegens und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Fazit zur Versetzung auf Wunsch des Mitarbeiters: Rechte kennen und klug handeln
-
Eine Versetzung liegt vor, wenn sich Arbeitsort oder Aufgabenbereich wesentlich und dauerhaft ändern.
-
Eine Versetzung auf Wunsch ist möglich, aber nicht immer rechtlich durchsetzbar.
-
Arbeitnehmer sollten ihren Versetzungsantrag schriftlich und mit Begründung stellen.
-
Der Betriebsrat muss bei jeder relevanten Versetzung einbezogen werden.
-
Ein einseitiger Wechsel durch den Arbeitgeber ist nur bei klarer Vertragslage zulässig.
-
Häufige Gründe für Versetzungen sind gesundheitliche, familiäre oder organisatorische Umstände.
-
Ein gut formulierter Antrag erhöht die Erfolgschancen erheblich.
FAQ zur Versetzung auf Wunsch des Mitarbeiters – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Kann ein Mitarbeiter um Versetzung bitten?
Ja, jeder Arbeitnehmer kann grundsätzlich um eine Versetzung bitten.
Ein Versetzungswunsch kann formlos oder schriftlich erfolgen – die Entscheidung liegt jedoch beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, den Antrag im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sorgfältig zu prüfen, vor allem bei:
-
gesundheitlichen Einschränkungen,
-
familiären Belastungen,
-
oder einer unzumutbaren Pendelzeit.
Wichtig ist, dass der Wunsch konkret, nachvollziehbar und gut begründet ist. In Unternehmen mit Betriebsrat sollte dieser bei Bedarf zur Unterstützung einbezogen werden.
Was sind persönliche Gründe für eine Versetzung?
Persönliche Gründe für eine Versetzung beziehen sich auf individuelle Lebensumstände, die eine Änderung des Arbeitsortes oder Aufgabenbereichs notwendig machen. Typische Beispiele sind:
| Persönliche Gründe | Mögliche Auswirkungen auf die Arbeit |
|---|---|
| Pflege eines Angehörigen | Wunsch nach Versetzung in Nähe des Wohnorts |
| Schwangerschaft/Elternzeit | Wechsel in Teilzeit, Innendienst oder Homeoffice |
| Trennung oder Scheidung | Veränderung der familiären Verpflichtungen |
| Umzug des Partners | Wunsch nach Standortwechsel |
| Psychische oder physische Belastung | Wunsch nach Arbeitszeit- oder Aufgabenänderung |
| Betreuung schulpflichtiger Kinder | Wunsch nach festen Arbeitszeiten oder Nähe zur Schule |
Diese Gründe müssen gut dokumentiert und dem Arbeitgeber gegenüber transparent kommuniziert werden.
Wie schreibe ich eine Bitte um Versetzung?
Eine Bitte um Versetzung sollte kurz, sachlich und nachvollziehbar formuliert werden. Idealerweise erfolgt sie schriftlich – entweder formlos oder über ein internes Antragsformular. So gelingt der Antrag:
Aufbau eines Versetzungsantrags:
-
Betreff: Antrag auf Versetzung / Bitte um Versetzung
-
Einleitung: Kurze Darstellung der aktuellen Situation
-
Begründung: Persönlicher, gesundheitlicher oder organisatorischer Anlass
-
Konkreter Wunsch: Neuer Standort, Abteilung oder Aufgabenbereich
-
Zeitpunkt: Gewünschter Termin der Versetzung
-
Schlusssatz: Bitte um Prüfung und Gesprächsbereitschaft
Beispiel-Formulierung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund familiärer Veränderungen möchte ich um eine Versetzung an den Standort [Ort] bitten. Die tägliche Anfahrt stellt derzeit eine hohe Belastung dar. Ich bin überzeugt, dass ich an dem neuen Standort meine Arbeitsleistung in gewohnter Qualität erbringen kann.
Ich danke Ihnen für die Prüfung meines Antrags und stehe für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Tipp: Ein gut formulierter Antrag erhöht die Chancen, dass der Arbeitgeber Ihrem Wunsch nachkommt.









