Was sind Versorgungsbezüge? Alles, was Sie über Steuern, Freibeträge und Anspruch wissen müssen
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Was sind Versorgungsbezüge? Alles, was Sie über Steuern, Freibeträge und Anspruch wissen müssen

Versorgungsbezüge sind für viele Menschen ein zentraler Bestandteil der Altersversorgung – insbesondere im öffentlichen Dienst. Doch wie werden diese Einkünfte steuerlich behandelt? Was unterscheidet sie von der gesetzlichen Rente? Was sind Versorgungsbezüge?

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Versorgungsbezüge: von der Definition über die lohnsteuerliche Behandlung bis hin zu den wichtigsten Freibeträgen und Tipps zur Steuererklärung. Wer diesen Beitrag liest, kann durch korrektes Wissen über Versorgungsfreibeträge, Zuschläge und steuerliche Besonderheiten unnötige Abgaben vermeiden.

Was sind Versorgungsbezüge nach dem EStG?

Versorgungsbezüge sind nach § 19 EStG Einnahmen aus früheren Dienstleistungen, die bestimmten Personengruppen (z. B. Beamte) lebenslang gezahlt werden. Sie zählen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, sind jedoch nicht mit der gesetzlichen Rente gleichzusetzen.

Merkmale von Versorgungsbezügen

Merkmal Beschreibung
Rechtsgrundlage § 19 Abs. 2 EStG
Typische Empfänger Beamte, Richter, Berufssoldaten, Versorgungsempfänger nach Beamtenrecht
Zweck Alters-, Dienstunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung
Zahlende Stelle Staatliche Dienstherren oder Versorgungseinrichtungen
Steuerpflicht Ja, mit Freibeträgen

Wie unterscheiden sich Versorgungsbezüge von der Rente?

Wie unterscheiden sich Versorgungsbezüge von der Rente?

Auch wenn Versorgungsbezüge der Rente vergleichbare Einnahmen sind, unterscheiden sie sich in wesentlichen Punkten.

Kriterium Rente (gesetzlich) Versorgungsbezüge
Gesetzliche Grundlage SGB VI EStG, beamtenrechtliche Vorschriften
Beitragspflicht Sozialversicherungspflichtig Meist nicht sozialversicherungspflichtig
Finanzierung Beiträge während der Erwerbsphase Durch Dienstherrn / Versorgungsträger
Bemessungsgrundlage Versicherungsbeiträge, Entgeltpunkte Arbeitsentgelt und Dauer der Dienstzeit

Versorgungsbezüge beruhen auf öffentlich-rechtlichen Regelungen und orientieren sich in der Höhe an Besoldung und Dienstjahren. Die Rente basiert hingegen auf dem Umlageverfahren der gesetzlichen Sozialversicherung.

Wann gelten Versorgungsbezüge als steuerpflichtig?

Versorgungsbezüge gehören grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Die Lohnsteuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Leistungen aufgrund einer Altersgrenze, einer Dienstunfähigkeit oder einer Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden.

Voraussetzungen für Steuerpflicht

  • Bezüge stammen aus einem früheren Dienstverhältnis

  • Zahlung erfolgt lebenslang oder auf Dauer

  • Die Leistungen sind keine gesetzlichen Renten nach dem SGB VI

  • Es handelt sich um der Rente vergleichbare Einnahmen nach dem EStG

Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Ein Teil der Versorgungsbezüge bleibt steuerfrei – durch den Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Diese Beträge werden bei der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt.

Freibeträge im Überblick

Jahr des Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag (max.) Zuschlag zum Freibetrag (max.)
2020 1.140 Euro 342 Euro
2025 912 Euro 274 Euro
2030 684 Euro 205 Euro

Besonders wichtig: Diese Beträge gelten dauerhaft, wenn der Versorgungsbezug erstmals festgesetzt wurde. Mit jedem neuen Rentenjahrgang sinken die Freibeträge jedoch.

Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst

Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst erhalten viele Personen Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Dazu zählen:

  • Beamte und Richter

  • Berufssoldaten

  • Ruhestandsbeamte der Deutschen Bahn AG (z. B. durch das Bundeseisenbahnvermögen)

  • Versorgungsempfänger mit Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften

Auch nichtbeamtete Versorgungsempfänger können unter bestimmten Bedingungen steuerlich gleichbehandelt werden, wenn die Versorgung der beamtenrechtlichen Versorgung in wesentlichen Grundzügen gleichsteht.

Was gilt bei Versorgungsbezügen wegen Erreichens einer Altersgrenze?

Wird eine Person wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, erhält sie Versorgungsbezüge. Diese gelten als Regelfall und unterliegen den gleichen steuerlichen Grundsätzen wie andere Versorgungsleistungen.

Zu beachten:

  • Freibeträge gelten ab dem ersten Bezugsjahr

  • Der Versorgungsempfänger erhält automatisch den Werbungskosten-Pauschbetrag

  • Der Lohnsteuerabzug erfolgt durch die Zahlstelle (z. B. Pensionseinrichtung)

Besonderheiten gelten bei Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit oder wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit – auch hier sind Freibeträge möglich.

Muss man für Versorgungsbezüge eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich nicht, wenn alle Steuern bereits über die Lohnsteuer abgeführt wurden. Eine Abgabepflicht kann aber bestehen, wenn zusätzliche Einkünfte oder andere steuerlich relevante Tatbestände hinzukommen.

Eine Steuererklärung ist erforderlich, wenn:

  • Nebeneinkünfte über dem Grundfreibetrag erzielt wurden

  • Kapitalerträge ohne Steuerabzug vorliegen

  • Zwei oder mehr Versorgungsbezüge gleichzeitig bezogen werden

  • Steuerfreibeträge oder Werbungskosten geltend gemacht werden sollen

Die Steuererklärung ermöglicht es auch, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und tatsächliche Werbungskosten über dem Pauschbetrag abzusetzen.

Werbungskosten-Pauschbetrag: Auch für Versorgungsempfänger?

Werbungskosten-Pauschbetrag: Auch für Versorgungsempfänger?

Bezieher von Versorgungsbezügen erhalten den gleichen Werbungskosten-Pauschbetrag wie Arbeitnehmer. Dieser beträgt gemäß § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG:

  • 1.230 Euro jährlich (Stand 2025)

Der Pauschbetrag wird bei der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt. Höhere Werbungskosten – etwa für Steuerberatung oder Literatur – können im Rahmen der Steuererklärung einzeln geltend gemacht werden.

Wie funktioniert die Lohnsteuer bei Versorgungsbezügen?

Die Lohnsteuer für Versorgungsbezüge wird in der Regel automatisch durch die Zahlstelle berechnet und abgeführt. Dabei werden folgende Bestandteile berücksichtigt:

  • Versorgungsfreibetrag

  • Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

  • Werbungskosten-Pauschbetrag

Technische Umsetzung:

  • Die Datenübermittlung erfolgt gemäß den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbands

  • Das sogenannte Zahlstellen-Meldeverfahren sorgt für die Weiterleitung an das Finanzamt

  • Beiträge zur Krankenversicherung werden nach § 229 SGB V erhoben

Die Versorgungsbezüge sind in der Regel lohnsteuer- und teilweise auch krankenversicherungspflichtig, sofern keine vollständige Befreiung vorliegt.

Besondere Fälle: Betriebliche Altersversorgung

Auch die betriebliche Altersversorgung kann unter den Begriff der Versorgungsbezüge fallen – insbesondere dann, wenn Zahlungen über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktzusage erfolgen.

Typische Merkmale:

  • Betriebliche Versorgung wird lebenslang gezahlt

  • Finanzierung durch den Arbeitgeber

  • Kapitalauszahlung oder monatliche Rente

  • Leistungen gelten steuerlich als Versorgungsbezüge nach § 19 EStG

Dabei gelten die gleichen steuerlichen Grundsätze wie bei der beamtenrechtlichen Versorgung – inklusive Freibeträgen und lohnsteuerlicher Behandlung.

Fazit: Was sind Versorgungsbezüge und warum sie steuerlich so wichtig sind

  • Versorgungsbezüge gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG

  • Sie sind der Rente vergleichbare Einnahmen und lohnsteuerpflichtig

  • Es gelten Versorgungsfreibeträge und ein Zuschlag, die die Steuerlast senken

  • Bezieher erhalten einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr

  • Die Lohnsteuer wird in der Regel automatisch durch die Zahlstelle abgeführt

  • Eine Steuererklärung ist nicht immer verpflichtend, aber oft lohnend

  • Auch betriebliche Altersversorgung kann zu Versorgungsbezügen im steuerlichen Sinn führen

  • Krankenversicherungsbeiträge werden nach § 229 SGB V berechnet

  • Die Datenübermittlung an das Finanzamt erfolgt elektronisch durch das Zahlstellen-Meldeverfahren

  • Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz und beamtenrechtlichen Grundsätzen

FAQ: Was sind Versorgungsbezüge – häufige Fragen einfach erklärt

Welche Einkünfte zählen zu den Versorgungsbezügen?

Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die auf einem früheren Dienstverhältnis beruhen. Sie gelten steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) – allerdings mit Sonderregeln.

Zu den Versorgungsbezügen zählen insbesondere:

  • Ruhegehälter von Beamten, Richtern, Berufssoldaten

  • Alters- oder Invaliditätsversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

  • Zahlungen aus betrieblichen Pensions- oder Versorgungseinrichtungen

  • Leistungen wegen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit

  • Hinterbliebenenversorgung auf Grundlage der Dienstzeit und Besoldung

Wichtig: Diese Einkünfte unterliegen in der Regel der Lohnsteuer, bleiben aber zum Teil durch den Versorgungsfreibetrag steuerfrei.

Wer hat Anspruch auf Versorgungsbezüge?

Versorgungsbezüge erhalten Personen, die aus einem besonderen öffentlich-rechtlichen oder betrieblichen Dienstverhältnis ausscheiden und Anspruch auf eine lebenslange Versorgung haben.

Typische Gruppen mit Anspruch auf Versorgungsbezüge:

Personengruppe Grundlage der Versorgung
Beamte im Ruhestand Beamtenrechtliche Vorschriften
Richter und Soldaten Besoldungsgesetze bzw. Soldatenversorgungsgesetz
Ruhestandsbeamte der Deutschen Bahn AG Bundeseisenbahnvermögen
Nichtbeamtete Versorgungsempfänger Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
Betriebsrentner Betriebliche Altersversorgung
Hinterbliebene Versorgung nach Tod des Anspruchsberechtigten

Wer wegen Erreichens der Altersgrenze, einer Dienstunfähigkeit oder eingeschränkten Erwerbsfähigkeit aus dem Dienst ausscheidet, hat je nach Voraussetzungen Anspruch auf diese Bezüge.

Was sind monatliche Versorgungsbezüge genau?

Monatliche Versorgungsbezüge sind regelmäßige Zahlungen, die ehemaligen Beschäftigten als Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gewährt werden. Sie ähneln einer Rente, basieren aber auf anderen rechtlichen Grundlagen.

Kernelemente monatlicher Versorgungsbezüge:

  • Sie werden lebenslang oder auf Dauer gezahlt

  • Grundlage ist ein früheres Dienstverhältnis oder eine Versorgungszusage

  • Die Höhe richtet sich nach der Dienstzeit und dem letzten Gehalt

  • Sie unterliegen der Lohnsteuer, werden aber durch Freibeträge gemindert

Beispiele:

  • Ein pensionierter Beamter erhält monatlich 2.100 € brutto Versorgungsbezüge

  • Ein Betriebsrentner erhält monatlich 800 € aus einer betrieblichen Versorgungseinrichtung

Hinweis: Diese Beträge werden automatisch lohnversteuert und unterliegen teilweise auch der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 229 SGB V).

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