Verfall von Resturlaubstagen
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Verfall von Resturlaubstagen: Was Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Der Verfall von Resturlaubstagen – ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das viele Fragen aufwirft. Wann verfallen Resturlaubstage? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es, und wie kann man sich absichern?

Verfall von Resturlaubstagen: Was Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Verfall von Resturlaubstagen: Was Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Verfall und die Verjährung von Urlaubsansprüchen wissen sollten – ein Muss für alle, die rechtlich auf der sicheren Seite sein wollen.

Was bedeutet der Verfall von Resturlaub?

Der Verfall von Resturlaub beschreibt die Situation, in der nicht genommene Urlaubstage nach einer bestimmten Frist verfallen. Dies betrifft sowohl den gesetzlichen als auch den vertraglichen Urlaubsanspruch.

Grundsätzlich dient der Urlaub der Erholung, und daher soll er im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Doch nicht immer können Arbeitnehmer ihren Urlaub rechtzeitig nehmen – sei es durch betriebliche Gründe oder Krankheit.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird in Deutschland durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Ein wichtiges Prinzip dabei ist, dass Resturlaub nicht ewig angesammelt werden kann. Dies schützt Arbeitgeber vor langfristigen Ansprüchen und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub rechtzeitig nehmen.

Wann verfällt Resturlaub laut Gesetz?

Gemäß § 7 des BUrlG verfällt der Resturlaub am Ende des Kalenderjahres, sofern keine besonderen Gründe vorliegen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen, wie Krankheit, nicht genommen werden konnte. In solchen Fällen wird der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen.

  • Der EuGH entschied, dass Urlaub nicht automatisch verfällt, wenn der Arbeitnehmer nicht über seinen Anspruch belehrt wurde. Arbeitgeber müssen aktiv informieren.
  • Das BAG bestätigte 2019 in einem Urteil, dass der Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahres verfällt.

Die Rolle des Arbeitgebers beim Urlaubsanspruch

Die Rolle des Arbeitgebers beim Urlaubsanspruch

Arbeitgeber haben eine zentrale Rolle, wenn es um den Verfall von Urlaubstagen geht. Laut EuGH sind sie verpflichtet, Arbeitnehmer klar und rechtzeitig über ihren konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen zu informieren.

Wichtige Punkte:

  • Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch belehren.
  • Erfolgt keine Belehrung, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und kann nicht mehr automatisch verfallen.
  • Die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers sind entscheidend, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Verfall von Resturlaubstagen und Krankheit: Welche Sonderregelungen gelten?

Was passiert, wenn Arbeitnehmer krankheitsbedingt keinen Urlaub nehmen konnten? Hier gibt es besondere Regelungen:

  • Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum erkrankt ist, verfällt der Resturlaub nicht automatisch zum 31. März des Folgejahres.
  • Laut EuGH und BAG verfällt der Urlaub erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, also beispielsweise am 31. März des übernächsten Jahres.

Diese Regelung schützt Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit überhaupt keinen Urlaub nehmen konnten.

Urlaubsanspruch ins Folgejahr übertragen: Was ist erlaubt?

Der Gesetzgeber erlaubt die Übertragung von Urlaub auf das nächste Jahr unter bestimmten Bedingungen. Dies betrifft vor allem den Resturlaub aus dem Vorjahr, wenn dieser aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte.

Dabei ist es wichtig, den möglichen Verfall von Resturlaubstagen im Blick zu behalten, da dieser bei nicht rechtzeitiger Inanspruchnahme eintreten kann.

Voraussetzungen für die Übertragung:

  • Der Urlaub muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
  • Ausnahmen gelten für Sonderfälle wie Krankheit oder Elternzeit.

Wichtig: Urlaubsanspruch verfällt, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, es sei denn, der Arbeitgeber hat seine Belehrungspflichten verletzt.

Verjährung von Urlaubsansprüchen: BAG- und EuGH-Urteile im Überblick

Die Verjährung von Urlaubsansprüchen wurde durch die Rechtsprechung des EuGH und BAG klarer definiert. Während früher Urlaubsansprüche oft automatisch verfallen sind, gelten heute strengere Anforderungen an den Arbeitgeber.

  • Das BAG entschied in 9 AZR 541/15, dass der Urlaub nicht mehr automatisch verfällt, wenn der Arbeitnehmer nicht über seine Rechte informiert wurde.
  • Der EuGH im Jahr 2018 stellte klar: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmer aktiv darauf hinweisen, dass der Urlaub verfällt.

Diese Urteile stärken die Position der Arbeitnehmer und legen klare Pflichten für Arbeitgeber fest.

Urlaubsverfall bei Elternzeit und langen Krankheiten

Urlaubsverfall bei Elternzeit und langen Krankheiten

Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit oder einer längeren Krankheitsphase befinden:

  • Während der Elternzeit bleibt der Urlaubsanspruch grundsätzlich erhalten. Allerdings verfällt er, wenn er nicht innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf der Elternzeit genommen wird.
  • Bei langen Krankheiten kann der Urlaub ebenfalls über das Kalenderjahr hinaus übertragen werden. In diesen Fällen ist die 15-Monats-Regel entscheidend.

Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Konflikte vermeiden?

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rechtzeitig handeln:

Tipps für Arbeitgeber:

  • Rechtzeitige schriftliche Belehrung über den Urlaubsanspruch und die Verfallfristen.
  • Regelmäßige Kommunikation mit den Mitarbeitern über ausstehende Urlaubstage.

Tipps für Arbeitnehmer:

  • Den Urlaub frühzeitig planen und beantragen, um drohenden Verfall zu vermeiden.
  • Im Krankheitsfall die Übertragung des Urlaubs aktiv ansprechen.

Die Bedeutung der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Die Bedeutung der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Die Pflicht des Arbeitgebers, seine Mitwirkungsobliegenheiten zu erfüllen, wurde in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung klarer definiert. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nicht aktiv über deren Urlaubsanspruch und den möglichen Verfall informieren, riskieren, dass die Urlaubsansprüche bestehen bleiben.

Ein Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht nimmt, obwohl er informiert wurde, verfällt der Urlaubsanspruch.

Fazit: Wichtige Punkte zum Verfall von Resturlaubstagen

Der Verfall von Resturlaub ist ein komplexes Thema, das klare Regeln und Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfordert. Wichtig ist:

  1. Resturlaub verfällt nicht automatisch – Arbeitgeber müssen aktiv informieren.
  2. Krankheit und Elternzeit können den Verfall verzögern.
  3. Rechtzeitige Planung und klare Kommunikation verhindern Konflikte.

Merken Sie sich: Der Verfall von Resturlaubstagen ist ein rechtlich sensibler Bereich, der genaue Kenntnisse und rechtzeitiges Handeln erfordert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die geltenden Regeln genau kennen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

FAQs: Verfall von Resturlaubstagen – Was Sie noch wissen müssen

Können Resturlaubstage verfallen?

Ja, Resturlaubstage können verfallen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen genommen werden. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfällt der Urlaub grundsätzlich am Ende des Kalenderjahres, sofern keine Gründe wie Krankheit oder andere persönliche Umstände eine Übertragung ins Folgejahr rechtfertigen.

Wenn eine Übertragung erfolgt, muss der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. bei längerer Krankheit, wo der Urlaub erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt.

Bis wann darf man den Resturlaub vom Vorjahr nehmen?

  • 31. März des Folgejahres: Grundsätzlich muss der Resturlaub spätestens bis zu diesem Datum genommen werden.
  • Ausnahme bei Krankheit: Kann der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden, verlängert sich die Frist auf bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
  • Sondervereinbarungen: Individuelle Absprachen oder tarifvertragliche Regelungen können abweichende Fristen vorsehen.

Wie viele Resturlaubstage darf man mit ins neue Jahr nehmen?

Bedingung Anzahl der übertragbaren Urlaubstage Frist für die Inanspruchnahme
Gesetzlicher Urlaubsanspruch Bis zu den vollständigen gesetzlichen 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche) Bis 31. März des Folgejahres
Vertraglich vereinbarter Urlaub Individuell abhängig von der Vereinbarung Laut Vertragsbedingungen
Krankheit oder Elternzeit Alle nicht genommenen Urlaubstage Bis 15 Monate nach Ablauf

Kann Resturlaub 2025 verfallen?

Ja, auch Resturlaub aus dem Jahr 2025 kann verfallen, wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Fristen genommen wird. Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaub in der Regel am 31. Dezember 2025, es sei denn, es liegen Übertragungsgründe wie betriebliche Notwendigkeiten oder Krankheit vor. Wenn der Urlaub ins Jahr 2026 übertragen wird, muss er spätestens bis zum 31. März 2026 genommen werden, andernfalls verfällt er.

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